Zugführeralptraum

Rubrik:  Angemerkt  ·  Autor:  Zappelfillip14. November 2005, 21:11 Uhr

Ich finde, Suizid sollte in Deutschland nicht weiterhin strafbar sein. Zumindest dann nicht, wenn man es für sich alleine macht ohne anderen zu schaden. Schließlich ist Jeder für sich und seinen Körper selbst verantwortlich. Und wenn mir etwas wirklich allein gehört, dann mein Leben.
Blöde wird’s nur wenn das eigene freiwillige Ableben mit viel Tamtam zelebriert wird, damit auch wirklich Hinz und Kunz etwas davon haben, egal ob sie wollen oder nicht. Wenn jemand unbedingt freiwillig sterben möchte, dann gibt es viele tolle Möglichkeiten ohne andere damit zu belästigen. Als Außenstehender hat man schließlich keine Wahl!

Mir tut der U-Bahn-Fahrer leid, der heute wieder so einen „Zwischenfall“ erleben musste und tausende Münchner haben ewig gebraucht, um nach Hause zu kommen. Auch ich musste in jedem Bahnhof und im Tunnel ewig stehen. Nunja – sicher traurige Schicksale, aber trotzdem… :(

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5 Kommentare    ·    hier schreiben
  1. Kommentar: Matthias am 14.11.2005, 22:22 Uhr

    Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir war Zugführer bei der DB. Nach seinem fünften „Zwischenfall“ hat er in den Sack gehauen, weil er es einfach nicht mehr ertragen konnte. Selbstmörder sind noch nichtmal das Schlimmste. Schlimmer sind wohl spielende Kinder hinter Kurven zum Beispiel und der Umstand, dass der Zugführer nachsehen muss, ob draussen noch was lebt.

  2. Kommentar: Brüderchen am 15.11.2005, 02:04 Uhr

    Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Sonst hätte ich ständig die Polizei auf Station!
    Ich glaube nicht mal Hilfe zur Selbsttötung ist strafbar.

  3. Kommentar: Zappelfillip am 15.11.2005, 08:46 Uhr

    Ich sag’s ja nur ungern, hast aber wahrscheinlich recht, wobei das ’ne ziemlich schwammige Angelegenheit ist:

    Der Suizid ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) grundsätzlich straffrei. Ausgenommen davon bleibt grundsätzlich der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, wobei es von der Maßgabe des Gerichts abhängt, wann ein solcher Straftatbestand festzustellen ist.

    [Quelle: Wikipedia]

  4. Kommentar: Claus am 15.11.2005, 08:47 Uhr

    Wie gestern war das? Wann denn? Ich habe gar nichts mitbekommen. Ausnahmsweise bin ich pünktlich in die Arbeit gekommen und wieder nach Hause. Das scheitn sich in München schon zu nem richtigen Sport entwickelt zu haben…

    ABER: Oft scheint mir das auch nur eine pauschale Ausrede für Verspätungen. Dann wird halt einfach mal wieder gesagt: „Wegen eines Personenschadens… bla bla“ und dabei ist nur ein Signal kaputt. Für ersteres haben die Leute eher Verständnis. Für ein kaputtes Signal nicht.

  5. Kommentar: Zappelfillip am 15.11.2005, 09:22 Uhr

    Also es war schon in Freimann die Durchsage, dass es zu Verspätungen von U3 und U6 kommt, wegen eines Personenschadens. Und wir standen dann tatsächlich in jedem Bahnhof und auch in den Tunneln. An einer Haltestelle wurde dann auch begründet wegen eines Notarzteinsatzes. Und dieser behindert die Bahn ja nicht unbedingt, wenn einer auf dem Bahnsteig kollabiert ist. Das war übrigens so gegen 17:30 bis 18:30 Uhr.

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